Steuer Absetzen bei Haustieren

Kann man Kosten für Haustiere von der Steuer absetzen?

Einmal im Jahr kommt der Tag, an dem man sich um seine Steuererklärung kümmern muss, und sich die Frage stellen: Was kann ich alles von der Steuer absetzen? Neben den klassischen Sachen gibt es auch die eine oder andere Rechnung als Haustierbesitzer, die man bei der eigenen Steuer angeben kann. Einige Kosten können voll abgesetzt werden, andere wiederum nur teilweise.

 

Haftpflichtversicherungen für Hunde und Pferde

Wie auch die eigene Haftpflichtversicherung kann die Haftpflicht für Hund und Pferd bei der Steuer angegeben werden. Bei eventuellen Kombinations-Paketen, muss die Haftpflicht anteilig herausgerechnet werden. Die Haftpflichtversicherung für Tiere kann beim Vorsorgeaufwand und dann Haftpflichtversicherung angegeben werden.

 

Tierfriseur und Hundefriseur im eigenen Haus nutzen

Wer mit seinem Hund regelmäßig zum Hundefriseur geht, kann die Kosten hierfür als “haushaltsnahe Dienstleistungen” absetzen, wenn der Friseur zu einem ins Haus kommt. Der Besuch beim Friseur zählt hier nicht dazu. Hier kann man 20 % der Ausgaben (der Arbeitsstunden) bei der Steuer angeben, dieser Punkt ist als Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen anzugeben. Die Kosten hierfür müssen aber überwiesen werden, das Finanzamt erkennt eine Barzahlung nicht. Auch Tierfriseure für andere Haustiere wie Katzen zählen hier natürlich dazu.

 

Tierbetreuung und Hundesitter im eigenen Haus 

Auch hier zählt die Haushaltsnahe Aufwendung, die man entsprechend von der Steuer absetzen kann. Wichtig ist, dass der Babysitter, den Hund, die Katze oder das Haustier in deinen Haustier-eigenen Wänden pflegt (füttert, spazieren geht usw.) Auch wenn eine Urlaubsreise oder Geschäftsreise ansteht, kann die Tierbetreuung, die im Haushalt stattfindet, abgesetzt werden. Hundepensionen oder wenn die Katze in einem anderen Haushalt aufgenommen wird, können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Ähnlich wie beim Hundefriseur können hier nur die Arbeitsstunden abgesetzt werden, aber Arbeitsmaterialien oder Futter eben nicht.

 

Gassigeher von der Steuer absetzen

Auch die Hundebetreuung in Form eines Gassigehers kann von der Steuer abgesetzt werden. Hier ist aber wichtig, dass der Hund vom eigenen Haushalt abgeholt und dort wieder zurückgegeben wird. Auch dieser Punkt ist als Haushaltsnahe Aufwendung anzugeben, und kann entsprechend von der Steuer abgesetzt werden.

 

Anschaffungskosten, Tierarzt-Rechnungen oder auch die Hundesteuer kann nicht von der Steuer abgesetzt werden. Wird ein Hund als Therapiehund, Schulhund oder Gebrauchshund gehalten, so kann man verschiedene, weitere Kosten von der Steuer absetzen.

 

Wer Mitglied beim Bund für Steuerzahler e. V. ist, kann dort weitere Informationen erhalten, auch der Steuerberater hilft hier einem natürlich weiter. Einzelne Fragen können auch dem Finanzamt gestellt werden, wobei hier abhängig von Mitarbeiter und Zeitpunkt die Antworten etwas trocken ausfallen können.

 

Wichtig ist, dass man immer eine offizielle Rechnung erhält und das Geld überweist und nicht bar bezahlt.

 

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