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Gutscheine – Das solltest Du bei der Ausstellung beachten!

Wenn es darum geht, mehr Werbung für das eigene Tierbusiness zu machen, fällt vielen zunächst die Werbung durch Gutscheine ein. Neben der Idee, mit diesen den eigenen Bestandskunden eine Freude zu machen, liegt die Hoffnung vor allem darin, eine Vielzahl an Neukunden zu gewinnen. Was Du bei der Erstellung eigener Gutscheine beachten solltest und wie Du rechtlich auf der sicheren Seite bist, erfährst Du hier:

 

Was ist ein Gutschein?

Ein Gutschein ist eine Urkunde, die nach § 807 BGB als Inhaberpapier anzusehen ist. Sie berechtigt den Inhaber, eine Leistung oder ein Produkt zu beanspruchen.

 

Wie werden Gutscheine steuerlich behandelt?

Regelmäßig informieren IHK und Versandhandelsrecht über Neuerungen in der Versteuerung von Gutscheinen. Nach aktuellem Stand lautet diese wie folgt: 

Berechtigt der Gutschein den Inhaber dazu, diesen als Zahlungsmittel zu verwenden, etwa für eine Leistung oder ein Produkt, unterliegt der Gutschein nach der Umsatzsteuer. Nur bei Gutscheinen, die einen Rabatt ermöglichen, ist dies nicht der Fall. Die Steuer muss dann auf den rabattierten Warenwert angepasst werden. Handelt es sich bei dem Gutschein um eine Aufmerksamkeit nach R 19.6 Abs. 1 LStR kann dieser steuerfrei sein. Dabei gilt eine Freigrenze von 60 Euro.

Bei der Versteuerung unterscheidet man zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen.

Einzweckgutscheine sind Gutscheine, die nur bei einem bestimmten Händler und einem bestimmten Shop eingelöst werden können. Der Ort der Einlösung steht dann bereits bei Erwerb fest und die Steuer wird bereits beim Verkauf berücksichtigt. Eine erneute Versteuerung bei Erbringen der Leistung ist dann nicht mehr nötig.

Anders verhält es sich bei Mehrzweckgutscheinen, die an einem anderen Ort eingelöst werden, als dem, an dem sie ausgestellt wurden. Dies kann zum Beispiel bei Händlerketten der Fall sein. Hier findet die Versteuerung erst beim Eintausch des Gutscheins gegen die Leistung/Ware statt.

Welche Gutscheinarten gibt es?

Wertgutschein

Wertgutscheine beinhalten einen konkreten Betrag und können für alle angebotenen Leistungen und Produkte frei wählbar eingelöst werden. Daher bieten sie die meiste Flexibilität. Normalerweise erwirbt der Käufer diesen zum vollen, darin enthaltenen Betrag, um diesen anschließend zu verschenken. Schließlich gelten Geldgeschenke in vielen Kreisen nach wie vor als unpersönlich, weshalb dies kurzerhand einfach in einen Gutschein umgewandelt und anschließend verschenkt wird. Daher ist der Wertgutschein oft auch als Geschenkgutschein geläufig.

Produktgutschein und Leistungsgutschein

Der Produktgutschein und Leistungsgutschein benennen ein konkretes Produkt des Sortiments oder eine konkrete Leistung. Er wird zum vollen Preis verkauft und ist auf das genannte Produkt oder die Leistung beschränkt. Dadurch ist der Gutschein für den Beschenkten individueller gewählt. Der Gutschein kann zum Beispiel eine Pfotenpflege oder eine Trainingsstunde enthalten oder auch ein spezielles Haustierbett.

Anlassbezogener Gutschein

Der anlassbezogene Gutschein bezieht sich auf einen speziellen Anlass und ist in der Regel nur auf anlassbezogene Leistungen und Produkte anwendbar. So kann dieser zum Beispiel eine Massage für den Hund zum Tag des Hundes beinhalten oder für Leckerchen zum Valentinstag eingelöst werden. Welche Leistungen und Produkte Du in diesem Gutschein anbietest, ist Dir dabei selber überlassen, sollten jedoch anlassbezogen ausgewählt werden und für den Kunden nachvollziehbar sein. Der Gutschein wird gerne als Anreiz für sogenannte Ladenhüter angewandt. Je nachdem, welche dies in Deinem Unternehmen sind, solltest Du den Anlass entsprechend auswählen, denn einen Gutschein für ein Zeckenmittel passt zum Beispiel weniger zum Muttertag. Deiner Kreativität sind dabei jedoch keine Grenzen gesetzt und so kreativer Du dies gestaltest, desto höher sind Deine Erfolgschancen. Ein gutes Beispiel wäre der Kindertag oder Nikolaus. Du hast Leckerchen oder Spielsachen, die nicht so recht laufen? Verschenke doch an Deine Kunden Gutscheine für ein besonderes Geschenk für den Vierbeiner, ab einem Einkaufswert von beispielsweise 20 Euro einzulösen, speziell an diesen Tagen. Ein voller Shop und zufriedene Kunden sind Dir an diesem Tage garantiert.

Doch nicht nur kalendarische Feiertage eignen sich für einen solchen Anlass, sondern auch ganz individuelle Tage, wie zum Beispiel der Jahrestag Deines Business. Der Vorteil eines solchen Gutscheins ist, dass dieser nicht unbedingt persönlich übergeben werden muss, sondern auch als digitale Version über soziale Medien verbreitet und so für reichlich Neukunden sorgen kann.

Rabattierter Gutschein

Dieser Gutschein kann als Wertgutschein oder auch als Leistungsgutschein/Produktgutschein ausgestellt werden. Der Kunde erwirbt diesen jedoch zu einem rabattierten Preis gegenüber dem tatsächlichen Wert. So erlangt der Käufer beispielsweise einen Wertgutschein in Höhe von 50 Euro für lediglich 40 Euro und kann den Wert zu einem späteren Zeitpunkt einlösen. Dies ist eine beliebte Gutscheinart, um Zusatzumsätze zu generieren und das häufig bekannte Sommerloch zu überbrücken. Auch ein erneuter Besuch des Kunden ist somit gewährleistet.

Promotiongutschein

Ein Promotiongutschein dient dazu, Bestandskunden zu beschenken und dadurch die Kundenbindung zu stärken, eignen sich jedoch auch hervorragend, um Neukunden auf das Sortiment oder die Leistungen aufmerksam zu machen und so zu generieren.

Diese Gutscheine können als Flyer verteilt, aber auch digital über die sozialen Medien verbreitet werden. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt und so kann der Gutschein als Wertgutschein, als Rabattgutschein oder aber auch als anlassbezogener Gutschein ausgestellt werden. Gutscheine mit Rabatten in Euro führen dabei oft zu besseren Erfolgen als Rabatte in Prozent, da der Preisvorteil für den Kunden sofort ersichtlich ist. Zudem ist es für den Händler wirtschaftlicher, auf Einkäufe 10 Euro Rabatt zu gewähren, anstatt 10 % auf einen Großeinkauf im Wert von beispielsweise mehreren Hundert Euro.

Limitierter Gutschein

Der limitierte Gutschein basiert auf psychologischen Tricks. Dem Kunden wird vermittelt, dass er etwas Exklusives bekommt. Dadurch wird der Gutschein aus Sicht des Kunden attraktiver und erhöht die Wahrscheinlichkeit eines Einkaufs.

Ein limitierter Gutschein kann als Code ausgestellt werden, auf welchen nur eine gewisse Zielgruppe Zugriff hat. Er kann zeitlich begrenzt sein oder aber auch in der Stückzahl limitiert sein. Bei der Aufforderung „Nur, solange der Vorrat reicht“, werden Kunden noch einmal zu schnellerem Handeln animiert.

 

Das solltest Du bei der Erstellung eines Gutscheins beachten:

Der Gutschein muss schriftlich verfasst sein und einen konkreten Wert erhalten. Entweder in Form eines Betrages, eines Rabattes oder einer Leistung. Zudem sollte der Gutschein ein deutlich lesbares Ausstellungsdatum sowie das Datum der Gültigkeit und die Bedingungen enthalten.

Ausstellungsdatum

Das Ausstellungsdatum ist relevant für die Fristen, in derer der Gutschein eingelöst werden kann. Dabei unterscheidet sich die Gültigkeit je nach Art des Gutscheins.

Gültigkeit

Bei einem unbefristeten Gutschein gilt die allgemeine Verjährungsfrist und kann drei Jahre lang eingelöst werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in welchem der Gutschein ausgestellt wurde. Ein Gutschein kann unter Umständen jedoch auch befristet werden. Etwa dann, wenn es sich zum Beispiel um einen anlassbezogenen Gutschein oder einen Promotiongutschein handelt. Aber auch Leistungsgutscheine können unter Umständen befristet werden. Zum Beispiel, wenn Du mit einer anderen Firma kooperierst und diese Kooperation nicht über das Jahr hinausgehen soll. Dies muss allerdings klar mit dem Kunden kommuniziert werden.

Bei der Befristung eines Gutscheins ist zudem darauf zu achten, dass diese nicht sittenwidrig ist, da die Befristung laut Gesetz in diesem Falle nichtig wird. Eine Sittenwidrigkeit liegt zum Beispiel dann vor, wenn es aus betrieblichen Gründen dem Kunden nicht möglich ist, die Leistung innerhalb der gegebenen Frist in Anspruch zu nehmen. Zum Beispiel wenn Du krankheitsbedingt ausfällst und die Leistungen daher nicht erbringen kannst. Zudem darf die Befristung des Gutscheins den Kunden nicht unangemessen benachteiligen.

Wer also auf der sicheren Seite sein möchte, greift bei regulären Wert- und Leistungsgutscheinen, die käuflich erworben wurden, am besten auf die gesetzlichen Fristen zurück.

Tipp: Wenn Du noch nicht sicher bist, wie viele Gutscheine Du ausgeben möchtest, bietet es sich an, das Feld für das Ausstellungsdatum und die Gültigkeit frei zu lassen und bei Ausstellung per Hand zu notieren. So kannst Du nicht benötigte Gutscheine auch zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal verwenden.

Bedingungen

Um Streitigkeiten von vornherein auszuschließen, sollten die Bedingungen des Gutscheins möglichst genau definiert und gut sichtbar auf diesem aufgedruckt sein. Diese können zum Beispiel wie folgt lauten:

  • Der Gutschein ist nicht mit Rabatt- oder Sonderaktionen kombinierbar.
  • Pro Kunde kann nur ein Gutschein eingelöst werden.
  • Der Gutschein kann nicht mit anderen Gutscheinen kombiniert werden.
  • Der Gutschein gilt nur im Zeitraum XY.
  • Der Gutschein gilt nur auf unser Sortiment XY.
  • Eine Auszahlung des Gutscheins ist nicht möglich.
  • Der Gutschein kann nicht nachträglich auf bereits erfolgte Käufe angerechnet werden.
  • Der Gutschein kann nicht auf XY angerechnet werden. (zum Beispiel Versandkosten)
  • Artikel und Leistungen XY sind von dem Rabatt ausgeschlossen.
  • Der Gutschein kann ab einem Mindesteinkaufswert von XY Euro eingelöst werden.

Kann der Kunde sich den Gutschein auch auszahlen lassen?

Generell ist dies nicht der Fall, da der Kunde ja gerade das Leistungs- und Produktangebot für diesen Gutschein in Anspruch nehmen soll. Der Kunde hat also generell kein Recht auf eine Auszahlung des Wertes. Ein Sonderfall ist dann gegeben, wenn der Gutschein sich auf eine konkrete Leistung oder Produkt bezieht, welches der Händler jedoch nicht mehr erbringen kann. Dies gilt jedoch ebenfalls nur für käuflich erworbene Gutscheine, nicht aber für kostenfreie Aktionsgutscheine.

Können Gutscheine übertragen werden?

Generell können Gutscheine übertragen werden. Dazu gibt es verschiedene Gerichtsurteile, in welchen zugunsten der Kunden entschieden wurde. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen. Nämlich dann, wenn die Leistung aufgrund besonderer Umstände nicht übertragen werden kann. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn es sich um einen Gutschein für eine Trainingseinheit in der Welpengruppe handelt und der Gutschein auf einen Halter mit einem bereits adulten Hund oder gar Senior übertragen werden soll. Auch kann eine Übertragbarkeit durch eine vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.