Allgemeine Bedingungen für die Tierhalter- Haftpflicht-Versicherung (AHB-Tier)
Zur besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, jeweils die
weibliche und die männliche Form ausdrücklich zu verwenden. Wo
die männliche Form verwandt wird, ist jeweils auch die weibliche
Form gemeint.
1. Allgemeines und Gegenstand der Versicherung
- Die JaKo Medien GmbH (im Folgenden: blepi Haustier -Freund), Im Schönblick 45, 72076 Tübingen, bietet Ihren Kunden, die als Hundehalter über blepi Haustier – Freund einen Vertrag über die Betreuung ihres Hundes für einen vereinbarten Zeitraum mit einem Tiersitter abschließen, den entgeltlichen Haftpflicht-Versicherungsschutz für Hunde für den Betreuungszeitraum an, der bei der AGILA Haustierversicherung AG, Breite Straße 6-8, 30159 Hannover versichert ist. Zu diesem Zweck haben blepi Haustier – Freund und AGILA einen Versicherungsvertrag geschlossen, dem Kunden (Tierhalter) durch Erklärung zum Abschluss des Versicherungs-Schutzes beitreten können. Versicherer ist die AGILA Haustierversicherung AG (nachfolgend Versicherer genannt), Breite Straße 6-8, 30159 Hannover.
- Versicherte Person ist der jeweilige Tierhalter des betreuten Hundes, sofern er Inhaber der Buchungsbestätigung ist. Die Ausübung der Rechte im Leistungsfall steht dem Inhaber der Buchungsbestätigung direkt zu. Der Versicherer wird nicht mit einer Prämienforderung oder einer anderen aus dem Versicherungsvertrag ihm zustehenden Anspruch aufrechnen.
- Der Versicherer gewährt der versicherten Person in ihrer Eigenschaft als Halter von Tieren ohne gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zweck Versicherungsschutz für den Fall, dass sie wegen eines nach Antragstellung und während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses, das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten oder dem Hüter selbst auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird. Resultiert hieraus ein Rechtsstreit, so bevollmächtigt die versicherte Person, den Versicherer zur Führung dieses Rechtsstreites.
2 Versicherte Gefahren und Kosten
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang auf die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens als Halter von in der Buchungsbestätigung genannten Tieren.
- Der Versicherungsschutz erstreckt sich im vereinbarten Umfang ebenso auf die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren des täglichen Lebens des durch den Tierhalter beauftragten Hüters von in der Buchungsbestätigung genannten Tieren.
3 Nicht versicherte Gefahren und Kosten
Der Versicherer ersetzt keine Kosten für:
- Haftpflichtansprüche, soweit sie über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen, insbesondere wenn sie durch Ausübung der Jagd begründet sind.
- Ansprüche auf andere an die Stelle der Erfüllung tretende Ersatzleistungen, z.B. Gehalt, Ruhegehalt, Lohn und sonstige festgesetzte Bezüge, Verpflegung, ärztliche Behandlung im Falle der Dienstbehinderung, Fürsorgeansprüche sowie Ansprüche aus Tumultschadengesetzen.
- Haftpflichtansprüche aus Flurschäden.
- Haftpflichtansprüche aus Schäden durch gewollten und ungewollten Deckakt.
- Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die die versicherte Person gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind oder die durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit der versicherten Person an oder mit diesen Sachen entstanden sind.
- Versicherungsansprüche aller Personen, auf deren vorsätzliches Verhalten der Schaden zurückzuführen ist.
- Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Verwandten und
- Lebenspartnern der versicherten Person, die mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen gegen die versicherte Person.
- Strafen und Bußgelder.
4 Obliegenheiten bei und/oder nach Eintritt des Versicherungsfalls
- Die versicherte Person hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Monats nach Eintritt, in Textform anzuzeigen. Schadenfälle sind diejenigen Ereignisse, die Ansprüche gegen die versicherte Person nach sich ziehen können, auch wenn noch keine Schadenersatzforderung erhoben worden ist.
- Die versicherte Person hat besonders Gefahr drohende Umstände, aus denen Haftpflichtansprüche entstehen können, auf Verlangen des Versicherers innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, soweit der Versicherer dies billigerweise verlangen kann. Ein Umstand, welcher zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders Gefahr drohend.
- Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung
3.1 Verletzt die versicherte eine Obliegenheit bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens der versicherten Person entspricht.
3.2 Verletzt die versicherte Person eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er der versicherten Person durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
3.3 Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn die versicherte Person nachweist, dass sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn die versicherte Person nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn die versicherte Person die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
5 Beginn und Ende von Vertrag und Haftung
- Vertrag und Haftung beginnen mit, dem in der Buchungsbestätigung jeweils genannten Datum, wenn die versicherte Person den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt.
- Vertrag und Haftung enden mit dem vereinbarten Zeitpunkt.
- Nach einem Schadenfall haben sowohl die versicherte Person als auch der Versicherer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats zu kündigen. Die Frist beginnt mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
6 Versicherungsort und Versicherungs-zeitraum
Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz während des zwischen Hundehalter und Tiersitter vereinbarten Zeitraums der Hundebetreuung, in Österreich und der Schweiz jedoch nur bei vorübergehendem Aufenthalt.
7 Versicherungsbeitrag
- Der Beitrag wird als Einmalprämie erhoben und ist mit Abschluss des Versicherungs-Schutzes durch Beitrittserklärung fällig. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten Prämie ergeben sich aus § 37 VVG.
- Der Versicherer kann bei der Gestaltung der Verträge Selbstbeteiligungen und Schadenstaffelungen vorsehen. Besondere Vereinbarungen können für einzelne Tiere oder Gruppen von Tieren getroffen werden.
8 Leistungen Dritter
Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen der versicherten Person beansprucht werden kann, gehen diese Leistungspflichten vor.
9 Form der Erklärungen des Versicherungs-nehmers
Sämtliche Anzeigen und Erklärungen der versicherten Person bedürfen der Textform und sind an
AGILA Haustierversicherung AG
Breite Straße 6-8
30159 Hannover
E-Mail: info@agila.de
zu richten.
10 Datenschutz
Die versicherte Person willigt ein, dass blepi Haustier – Freund im erforderlichen Umfang Kundendaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse), Daten zum versicherten Tier (z. B. Alter und Rasse) und Vertragsdaten (z. B. Name des Produkts, Kaufdatum) zum Zweck der ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Versicherungsvertragsverhältnisses erhebt, speichert, nutzt und an den Versicherer übermittelt.
11 Rechtsgrundlagen, Verjährung, Gerichts-stand
- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
- Soweit nicht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 3 Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines Anspruchs bis zum Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt.
- Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes, gegen die versicherte Person an deren Wohnsitz zu erheben. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohnsitz der versicherten Person zuständig.
- Es gilt deutsches Recht.
Produktinformationsblatt Tierhaftpflicht
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehme bitte den Versicherungsbedingungen.
AGILA Tierhaftpflicht (§§ 1,2 AHB-Tier):
Die versicherte Person erhält als Privatperson in seiner Eigenschaft als Halter von Tieren, deren vorübergehende Betreuung durch einen Tiersitter über die Internetplattformen von blepi Haustier -Freund mit dem Tiersitter vertraglich vereinbart ist, Versicherungsschutz für den Betreuungszeitraum gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung (AHB-Tier), wenn Du wegen eines nach Antragstellung und während der vereinbarten Tierbetreuung durch das Tier verursachten Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschadens aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts durch einen Dritten oder den Hüter (Tiersitter) selbst auf Schadenersatz in Anspruch genommen wirst. Resultiert hieraus ein Rechtsstreit, so bevollmächtigt die versicherte Person den Versicherer zur Führung dieses Rechtsstreits.
Die Versicherungssumme beträgt:
- pauschal 5.000.000 EUR für alle Personen-, Sach- und
Vermögensschäden. Innerhalb dieser Deckungssumme werden maximal 250.000 EUR für Vermögensschäden bezahlt.
Ohne Selbstbeteiligung
Im Fall der Fälle zahlst Du keinen Cent dazu.
Ausschlüsse (§ 3 AHB-Tier)
Risikoausschlüsse sind § 3 AHB-Tier zu entnehmen; insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für:
- Über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden.
- Schäden, die auf Vorsatz zurückzuführen sind.
- Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deck Akt.
- Schäden an gepachteten oder geliehenen Sachen
- Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher
Gemeinschaft lebender Angehöriger.
- Strafen und Bußgelder.
Beitragsfälligkeit (§ 7 AHB-Tier)
Der Beitrag ist als Einmalprämie mit Abschluss des Versicherungs-Schutzes an blepi Haustier – Freund zu zahlen und wird durch blepi Haustier – Freund an AGILA entrichtet, sofern die von blepi Haustier – Freund gestellte Rechnung von der versicherten Person fristgerecht gezahlt wurde. Der Anbieter dieses Produktes (blepi Haustier – Freund) ist durch AGILA zur Entgegennahme und Weitergabe des Betrages berechtigt. Der Beitrag enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit
Inkrafttreten die Beiträge. Eine nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrages kann den Versicherungsschutz gefährden.
Obliegenheiten (§ 4 AHB-Tier)
Im Versicherungsfall hat die versicherte Person die Obliegenheiten gemäß § 4 AHB-Tier zu beachten, wie bspw. die Pflicht, einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Verletzung dieser Obliegenheiten kann den Versicherungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten sind § 4 (3) AHB-Tier zu entnehmen.
Abschluss des Versicherungs-Schutzes
Tierhalter, die über die Internetplattform oder-App von blepi Haustier – Freund die vorübergehende Betreuung Deines Tieres durch einen Tiersitter vertraglich vereinbaren, können gleichzeitig mit dieser verbindlichen Buchung der Tierbetreuung den Versicherungs-Schutz durch Erklärung des Beitritts zum Versicherungsvertrag zwischen blepi Haustier – Freund und AGILA abschließen.
Vertragsbeginn (§ 5 AHB-Tier):
Vertragsbeginn: Mit Abschluss des Versicherungs-Schutzes durch Abschluss/Buchung einer Betreuung über die Internetplattformen von blepi Haustier – Freund als Beitrittserklärung
Versicherungsschutz: Mit Übergabe des Tieres der versicherten Person zur vereinbarungsgemäßen Betreuung an den Tiersitter
Die Versicherungsbeiträge werden durch blepi Haustier – Freund an AGILA entrichtet.
Voraussetzung dafür ist, dass Du die von blepi Haustier – Freund gestellte Beitragsrechnung fristgerecht bezahlt hast. Zahlst Du den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Du den Beitrag zahlst. Der Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Du nachweist, dass Du die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Vertragsende (§ 5 AHB-Tier):
Der Vertrag endet mit Ablauf des Buchungsvertrages über die vereinbarte Tierbetreuung.
Widerruf
Du hast das Recht, Deinen Beitritt zum Versicherungsvertrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Versicherungsbestätigung, der Allgemeinen Vertragsbedingungen, des Produktinformationsblatts und dieser Belehrung (rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Gründen durch Nachricht in Textform an die JaKo Medien GmbH, Im Schönblick 45, 72076 Tübingen oder info@blepi.de zu widerrufen, soweit der Buchungsvertrag zur Tierbetreuung durchgehend über einen Zeitraum von mehr als einen Monat geschlossen wird. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs erstattet.
Im Versicherungsfall
Im Versicherungsfall wendet sich die versicherte Person zunächst an blepi Haustier – Freund, die über den weiteren Ablauf im Versicherungsfall informiert.
Wünschst Du weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser AGILA-Team gern unter der Telefon-Nummer 0511-71280-800 zur Verfügung.
Mit etwaigen Beschwerden kannst Du dich auch an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 080632, 10006 Berlin, oder an die Bundesanstalt für Finanz-dienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
AGILA Haustierversicherung AG
Postfach 365 | 30003 Hannover, Breite Straße 6–8 | 30159 Hannover
Tel: 0511 71280-800, Fax: 0511 71280-200
E-Mail: info@agila.de | www.agila.de
Vorstand: Patrick Döring, Susann Richter, Thomas Schröder
Aufsichtsrat: Karsten Faber (Vorsitzender) Amtsgericht Hannover HR B 54594 Vers.-St.-Nr.: 809/V90809021025
Lese hier weiter über die Allgemeine Bedingungen für die Tierhalter-Haftpflicht-Versicherung (AHB-Tier)
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Häufig gestellte Fragen
Was ist zu tun, wenn ein Haustier in der Obhut eines Tierbetreuers verletzt wird?
- Wir empfehlen jedem blepi Tierbetreuer, seine Gäste einen Fragebogen ausfüllen zu lassen (inkl. Kontaktdaten des Tierarztes etc.) und einen Notfallkontakt zu hinterlassen, bevor die Buchung beginnt. Auf diese Weise sind alle Beteiligten gut vorbereitet, auch wenn der Tierbesitzer einmal nicht erreichbar ist.
- Im unwahrscheinlichen Falle, dass das betreute Tier verletzt wird, sollte der Tierbetreuer stets versuchen, den Tierbesitzer oder den Notfallkontakt zu erreichen, bevor eine Behandlung stattfindet.
- Tierbetreuer sollten stets versuchen, die Angelegenheit direkt mit dem Tierbesitzer zu regeln. In den meisten Fällen sollten Tierbetreuer und -besitzer in der Lage sein, die Angelegenheit selbst zu regeln.
Was muss ich tun, bevor ich den Haustierschutz in Anspruch nehme?
- Im unwahrscheinlichen Falle, dass das betreute Tier verletzt wird, versucht der Tierbetreuer stets, den Tierbesitzer oder den Notfallkontakt zu erreichen, bevor eine Behandlung stattfindet.
- Falls der Tierbetreuer oder blepi Haustier – Freund nicht in der Lage sind, den Tierbesitzer zu erreichen (z. B. bei Auslandsreisen), akzeptiert der Tierbesitzer, dass das Haustier eine tierärztliche Behandlung benötigt und wird er dem Tierbetreuer die Kosten der erforderlichen Behandlung zurückerstatten.
- Der Tierbesitzer wird zunächst seine eigene Haustierversicherung in Anspruch nehmen, um dem Tierbetreuer die Kosten zurückzuerstatten, falls er eine solche abgeschlossen hat. Sollte die Versicherung des Tierbesitzers ablehnen oder der Tierbesitzer nicht über eine Versicherung verfügen, dann erstattet der Tierbesitzer dem Tierbetreuer die Tierarztkosten und hat in diesem Fall Anspruch auf den blepi Haustierschutz.
Wie reiche ich einen Erstattungsantrag beim blepi Haustierschutz ein?
Im Schadenfall kannst Du den Schadensbericht einfach unter folgendem Link herunterladen:
https://www.agila.de/images/pdf/AGILA_Schaden-Bericht_Haftpflichtschutz_12-2015.pdf
Bei der Buchungsbestätigung bekommst Du per Mail die genauen Daten der Versicherung und die Buchungsnummer, die immer bei Schadenberichten angegeben wird.
Informiere uns dann einfach über info@blepi.de und sende den Schadensbericht mit der Referenznummer Deiner Buchung per E-Mail an:
AGILA Haustierversicherung AG / Breite Straße 6-8 / 30159 Hannover
Tel.: 0511 71280-800
E-Mail: info@agila.de / www.agila.de
Einzelheiten zum blepi Haustier - Freund Haustierschutz
Mit dem blepi Haftpflichtschutz sind Sie als Tierbesitzer ganz einfach, stark und günstig für alle Fälle abgesichert. Sie springt für Sie ein, wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht.
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor: Wenn ein Hund Menschen, Tieren oder Gegenständen Schaden zufügt, haftet sein Halter für alle entstehenden Kosten. Das reicht vom zerrissenen Hosenbein des Briefträgers bis hin zu ernsthaften Verletzungen oder gar Autounfällen. Durch diese Haftung können enorme finanzielle Belastungen für Sie als Tierbesitzer entstehen, wenn Sie nicht durch eine Haftpflichtversicherung geschützt sind.
Welche Dienste sind versichert?
- Tierbetreuung mit Übernachtung beim Tierbetreuer zu Hause
- Tagesbetreuung
- Tiersitten im Haus des Tierbesitzers
- Gassi-Service
- Transport zur Buchung (hin und zurück) durch einen blepi Tierbetreuer
- Jegliche Haustierdienste, die über die Webseite oder mobile App von blepi Haustier-Freund gebucht wurden
Was ist versichert?
- Tierarztkosten für Tiere in der Obhut des Tierbetreuers (Hunde und Katzen): Wenn dem Gasttier während der gebuchten Betreuung etwas zustößt (z. B. Autounfall, Hundebiss), werden die Tierarztkosten erstattet. Es gibt keine Selbstbeteiligung. Tierbetreuer und Tierbesitzer brauchen sich keine Sorgen machen. Im Falle eines Notfalls wird das Tier unverzüglich angemessen medizinisch betreut. Einen vertrauenswürdigen Tierarzt findet man auch schnell und einfach in der blepi App.
- Falls das Tier während der Betreuung bei dem Betreuer etwas beschädigt, übernimmt unsere Versicherung diese Kosten. Betreuer können die Zeit mit dem Tier sorgenfrei genießen denn falls etwas kaputtgeht, ist dies natürlich versichert.
- Mietsachschäden bis 1.200€
- Sturz mit dem Fahrrad + Knochenbrüche bis 10.000€
- Gartenzaun durchbrochen bis 650€
- Bissverletzung Mensch bis 2.500€
- KFZ Schäden durch Unfall 2.000€ und Lackschäden 1.000€
- Einrichtungsgegenstände wie Sofa 1.000€
- Versorgung Bisswunde anderer Tiere 750€
- Brillenreparatur 500€
Was ist nicht dabei:
Es wird also rundum für mich gesorgt! Aber was deckt der blepi Haustier-Freund Haustierschutz nicht?
- Dienste, die außerhalb der blepi Haustier-Freund-Webseite oder -App gebucht wurden
- Schäden oder medizinische Folgekosten einer Verletzung, die während eines Kennenlerntreffens oder eines damit zusammenhängenden Vorfalls entstanden sind. Der Versicherungsschutz gilt ausschließlich während der Buchungsdauer, die über die blepi Haustier-Freund-Webseite oder -App bestätigt wurde.
- Verletzung der Berufspflicht (z. B. ein Tier ohne Leine laufen lassen an einem Ort, wo dies nicht angemessen ist). Pass immer gut auf Dich und Deinen vierbeinigen Freund auf!
- Behandlung bereits vorhandener Beschwerden, Altersbeschwerden oder Krankheiten des Gasttieres (z. B. Atemwegsinfekte, Harnwegsinfekte, Blutkrankheiten, Erbrechen, Durchfall und andere Magen-Darm-Beschwerden). Wir möchten noch einmal betonen, wie wichtig es ist, so viele Informationen wie möglich über Deinen potenziellen Gast einzuholen, bevor Du mit dem Tiersitten beginnst!
- Einkommensverlust des Tierbesitzers infolge der tierärztlichen Behandlung seines Haustiers
Verlust des „Showwertes“ des Gasttieres
Wer ist ausgeschlossen?
- Gasttiere, die vor der Buchung schon einmal ein anderes Tier oder einen Menschen angegriffen haben – noch ein Grund, warum es wichtig ist, vor der Buchung so viele Informationen wie möglich über das Gasttier zu erfragen!
- Das eigene Haustier des Tierbetreuers ist nicht gegen Schäden oder Verletzungen versichert, die eventuell während einer blepi Haustier-Freund-Buchung entstanden sind
- Kommerziell geführte Tierpensionen
blepi Haustier-Freund erhebt für diese Versicherung keine Gebühr. Der Versicherungsschutz wird durch die renomierte AGILA Haustierhaftpflicht abgedeckt. eine dritte Partei gewährleistet. Dabei gelten die Bestimmungen, Bedingungen, Einschränkungen oder Ausschlüsse dieser Versicherung.
Weitere Info´s bzw. Fragen und Antworten findest Du unter:
https://www.agila.de/versicherungen/haftpflichtschutz-tarife/haftpflichtschutz/haeufige-fragen